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FAQ

Häufige Fragen

Warum übernimmt meine Versicherung nicht den vollen Betrag?

Erstattungen hängen vom gewählten Tarif ab. Viele Tarife sehen interne Höchstgrenzen oder Selbstbehalte vor. Diese tariflichen Einschränkungen sind nicht von der Praxis beeinflussbar.

Darf meine Versicherung mich an eine „günstigere“ Praxis verweisen?

Nein. Versicherungen dürfen keine Praxiswahl vorgeben oder Patientinnen zu einem Anbieterwechsel drängen. Sie haben freie Therapeutinnenwahl.

Warum unterscheidet sich die Höhe der Erstattung von Patient zu Patient?

Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungspakete an. Zwei Personen mit derselben Behandlung können daher abweichende Erstattungssummen erhalten.

 

Kann die Versicherung einfach eigene Preislisten zugrunde legen?

Viele Versicherungen nutzen interne Tabellen, um ihre Erstattung zu begrenzen. Diese Listen sind jedoch nicht verbindlich und ersetzen keine rechtlich abgesicherten Vergütungsregelungen.

 

Was kann ich tun, wenn gekürzt wird?

Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein. Verweisen Sie dabei auf Ihren Tarif und die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Kürzungen lassen sich häufig klären.

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