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FAQ

Häufige Fragen

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Warum übernimmt meine Versicherung nicht den vollen Betrag?

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Erstattungen hängen vom gewählten Tarif ab. Viele Tarife sehen interne Höchstgrenzen oder Selbstbehalte vor. Diese tariflichen Einschränkungen sind nicht von der Praxis beeinflussbar.

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Darf meine Versicherung mich an eine „günstigere“ Praxis verweisen?

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Nein. Versicherungen dürfen keine Praxiswahl vorgeben oder Patientinnen zu einem Anbieterwechsel drängen. Sie haben freie Therapeutinnenwahl.

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Warum unterscheidet sich die Höhe der Erstattung von Patient zu Patient?

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Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungspakete an. Zwei Personen mit derselben Behandlung können daher abweichende Erstattungssummen erhalten.

 

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Kann die Versicherung einfach eigene Preislisten zugrunde legen?

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Viele Versicherungen nutzen interne Tabellen, um ihre Erstattung zu begrenzen. Diese Listen sind jedoch nicht verbindlich und ersetzen keine rechtlich abgesicherten Vergütungsregelungen.

 

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Was kann ich tun, wenn gekürzt wird?

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Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein. Verweisen Sie dabei auf Ihren Tarif und die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Kürzungen lassen sich häufig klären.

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