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Yoga zu Hause

Kostenübernahme

In unserer Praxis für Logopädie, im Herzen von Ulm, behandeln wir gesetzlich, wie auch privat versicherte Patienten. Hier finden Sie einen Überblick über eventuell aufkommende Kosten. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Die logopädischen Behandlungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen müssen.

  • Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung (Eigenanteil) von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten. 

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Die gesamten Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Gleiches gilt auch für zuzahlungsbefreite Erwachsene.

 

 

Private Krankenversicherung

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