

Kostenübernahme
In unserer Praxis für Logopädie, im Herzen von Ulm, behandeln wir gesetzlich, wie auch privat versicherte Patienten. Hier finden Sie einen Überblick über eventuell aufkommende Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherung
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Die logopädischen Behandlungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen müssen.
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Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung (Eigenanteil) von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten.
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Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Die gesamten Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Gleiches gilt auch für zuzahlungsbefreite Erwachsene.
Private Krankenversicherung